Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Wir bieten jungen Menschen nach der Schulpflicht bis zur Vollendung des 26. Lebensjahr ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) an. In der Regel dauert es sechs bis zwölf Monate. Es kann auf 18 Monate verlängert werden.
Es gibt viele gute Gründe, sich für ein FSJ zu entscheiden:
- um nach der Schule erste praktische Erfahrungen zu sammeln
- um sich erstmal beruflich zu orientieren
- um soziale Kompetenzen zu erlernen
- um Wartezeiten nach der Schule bis zu einer Ausbildung oder einem Studium zu überbrücken
Welche Leistungen erhalte ich im FSJ?
Wie beim BFD ist das oberste Ziel, allen, die sich engagieren möchten, einen bereichernden Dienst zu ermöglichen.
Freiwillige erhalten Anleitung
Eine Fachkraft betreut die Freiwillige oder den Freiwilligen in der Einsatzstelle.
Freiwillige erhalten ...
- Taschengeld
- Erstattung einer Heimreise pro Vierteljahr (mit der Bahn)
Unterkunft & Urlaub
Die Freiwilligen erhalten freie Unterkunft und Verpflegung und 26 Tage Urlaub im Jahr bei einer Fünftagewoche.
Steuern und Versicherungen
Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
Übernahme der Lohn- und Kirchensteuer
Gesetzlich wird Folgendes zugesichert
Weiterzahlung von Kindergeld
Gewährung von Steuerermäßigung und Vergünstigungen
Zeugnis
Nach Abschluss des FSJ erhalten die Freiwilligen eine Bescheinigung über die Ableistung des Zeitraums.
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren. Freiwilliges Engagement lohnt sich: Als Freiwillige oder Freiwilliger sammeln Sie wertvolle Lebenserfahrung.
Es gibt viele gute Gründe, sich für ein BFD zu entscheiden:
- um Gutes zu tun
- um sich beruflich neu zu orientieren
- um einen Beruf richtig kennenzulernen
- um praktische Erfahrungen zu machen
Welche Leistungen erhalte ich im Freiwilligendienst?
Die Rahmenbedingungen für den Bundesfreiwilligendienst sind unkompliziert. Oberstes Ziel ist, allen, die sich engagieren möchten, einen bereichernden Dienst zu ermöglichen.
Freiwillige erhalten Anleitung
Eine Fachkraft betreut die Freiwillige oder den Freiwilligen in der Einsatzstelle.
Freiwillige erhalten ...
- Taschengeld
- Erstattung einer Heimreise pro Vierteljahr (mit der Bahn)
Unterkunft & Urlaub
Die Freiwilligen erhalten freie Unterkunft und Verpflegung und 26 Tage Urlaub im Jahr bei einer Fünftagewoche.
Steuern und Versicherungen
Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt.
Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
Übernahme der Lohn- und Kirchensteuer
Gesetzlich wird Folgendes zugesichert
Weiterzahlung von Kindergeld
Gewährung von Steuerermäßigung und Vergünstigungen
Zeugnis
Nach Abschluss des BFD erhalten die Freiwilligen eine Bescheinigung über die Ableistung des Zeitraums.
Interessiert? Dann bewerben!
Anfragen und Bewerbungen
Lisa Ackermann
Freiwilligendienst, FSJ/BFD
Pädagogische Mitarbeiterin
Liebenzeller Mission
gemeinnützige GmbH
Liobastr. 17
75375 Bad Liebenzell
Tel.: 07052 17-7250
E-Mail: freiwilligendienst@liebenzell.org